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P3N AG

Ihr Spezialist zur Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten

Haftungsrisiken vermeiden

Eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen muss beachtet werden

Die Rechtsprechung gemäß § 823 Abs. 1 BGB ist eindeutig: Demnach muss derjenige, der eine Gefahrenlage schafft oder andauern lässt, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern.

Diese Pflicht trifft jeden, der für den Bereich der Gefahrenquelle verantwortlich und in der Lage ist, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Für Kommunen ist dieses Gesetz in besonderer Weise relevant, denn: Sie sind dafür verantwortlich, die Verkehrssicherungspflichten für alle öffentlichen Verkehrswege und Einrichtungen einzuhalten. Dazu zählen z. B. Straßen, Gehwege, Radwege, öffentliche (Spiel-/Sport-)Plätze, Parkplätze/-anlagen, Bäume aber auch öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufszentren sowie Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen.

Die Verantwortlichen müssen hierbei eine angemessene Sorgfaltspflicht walten lassen, um mögliche Gefahrenquellen zu erkennen und zu beseitigen. Hierzu gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung entsprechender Anlagen.

Die Kommunen sind dabei gesetzlich verpflichtet, geltende Sicherheitsstandards einzuhalten und die Verkehrssicherungspflichten sorgfältig zu erfüllen. Sie sind aufgefordert, die Sicherheit der Öffentlichkeit stets zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu minimieren.

Das Gesetz kennt dabei kein Pardon: Bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflichten haften die Verantwortlichen mitunter sogar persönlich.

Mit P3N Ihre Verkehrssicherungspflichten einhalten!

Wir unterstützen Sie bei der:

Kundenstimmen

  • Stadt Jever
    Herr Philip Berens

    Wir erledigen die Spielplatzkontrolle in Zusammenarbeit mit den zertifizierten Spielplatzprüfern der P3N AG rechtskonform.

  • Stadt Schopfheim
    Frau Edith Bühler

    Die zertifizierten Spielplatzkontrolleure der P3N AG arbeiten professionell und zuverlässig.

  • Stadt Bad Kissingen
    Herr Peter Borst

    Die jährlichen Spielplatzkontrollen lassen wir sehr gern durch die kompetenten Prüfer der P3N AG erfüllen.

  • Stadt Bad Kreuznach
    Herr Ingo Naskowski

    Die zertifizierten Spielplatzprüfer gewährleisten mit ihren gründlichen Spielplatzkontrollen nach den einschlägigen Normen (u. a. DIN EN 1176) die Sicherheit für unsere Spielplätze. Wir sind sehr froh, dass wir uns auf diese Kompetenz verlassen können.

    News und Events

    15 Jahre P3N: Gemeinsam stark für unsere Kunden

    Am 18. Januar 2023 feiert die P3N AG ihr 15-jähriges Bestehen. Das Unternehmen verzeichnet seit seiner Gründung im Jahr 2008 in Zwickau ein stabiles Wachstum. Neben dem Fokusthema Bargeld und Service sowie unseren Dienstleistungen rund um die Verkehrssicherungspfl...

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    P3N-Vorstand Joachim Becker

    "Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt unserer Produkte und Lösungen. Gemeinsam möchten wir in einer immer komplexer werdenden Welt ein positives Benutzererlebnis schaffen: mit smarten und einfach bedienbaren Anwendungen. Unsere Praxisorientierung und unsere pragmatische Herangehensweise – gepaart mit Transparenz, Offenheit und Ehrlichkeit in der Zusammenarbeit – spielen dabei für uns eine sehr wichtige Rolle. Das sehr gute Feedback unserer Kunden bestätigt uns darin, das wir auf dem richtigen Weg sind."

    P3N AG (Vorstand) Joachim Becker

    „Insbesondere Kommunen profitieren von unserer Kompetenz und unserem Lösungsportfolio im Bereich Verkehrssicherungspflichten. Unser Ziel: Wir wollen gemeinsam mit unseren Kunden ihre Haftungsrisiken auf ein Minimum reduzieren. Die Erfahrung unserer Berater zeigt, dass wir mit unserem bedarfsgerechten Herangehen, die Probleme unserer kommunalen Kunden in kurzer Zeit lösen können.“

    P3N AG (Vorstand) Thomas Birnstein
    P3N-Vorstand Thomas Birnstein